Jägerausbildung
Die Ausbildung in der Kreisgruppe Rhein-Hunsrück e. V.
Ziel unserer Jagdausbildung ist es, eine praxisorientierte und umfassende theoretische Schulung für die Jagdscheinanwärter anzubieten und untergliedert sich folgendermaßen:
- Theorieausbildung
- praktische Ausbildung
- Schießausbildung
Theorieausbildung
- acht bis neun Monate von Mitte August bis Anfang Mai
- Freitags Abends in Kastellaun im Haus der Jäger, ab 19 Uhr
- umfassende theoretische Schulung, durch fachkompetente, erfahrene und passionierte Jäger
- enge und persönliche Zusammenarbeit mit Ausbildern und Dozenten
- Erhalt von Unterrichtsmaterialien
- Selbststudium zur besseren Lernleistung
Praktische Ausbildung
- findet parallel über die Revierausbilder in nahegelegenen Revieren statt
- das Jagdjahr in der Natur kennenlernen
- Umgang und Verständnis über das jagdliche Handwerk und den Naturschutz lernen
- praxisnahe Besuche, z. B. Wildgatter, Waldbegehungen, … (zusätzlich zu den Theorieeinheiten, meist samstags)
- Teilnahme an Bewegungsjagden, sowie Wildbretverarbeitung
- Trichinenprobenentnahmeschulung über das Veterinäramt in Kooperation mit der Kreisgruppe Rhein-Hunsrück
- aktives Austauschen unter Jägerschaft
Schießausbildung
- sauber gepflegte Schießanlage mit allen Disziplinen direkt vor Ort
- ersten 3-4 Einheiten im Schießtraining finden ab September bis Oktober immer Samstag Vormittag statt
- weiteres Schießtraining fortlaufend ab Ende Februar/Anfang März bis zur Prüfung
- Möglichkeiten für zusätzliches Training stehen zur Verfügung
- individuelles und persönliches Training an verschiedenen Waffen
- viel Training für genügen Sicherheit, auch in der Waffenhandhabung
- Nach Erhalt des Jagdscheines Möglichkeit an Teilnahme zum Jungjägerpokal
Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung
Die konkreten Regelungen für die Jägerprüfung in Rheinland-Pfalz sind in der Jägerprüfungsordnung zu finden (Teil 3 der Landesjagdverordnung – LJVO – §§ 21-35). Nach dieser darf zur Jägerprüfung nur zugelassen werden, wer den Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung erbringen kann. Weitere Gesetze und Verordnungen rund um die Jagd sind auf der LJV-Website unter Fachbereiche, Gesetze rund um die Jagd zu finden.
Die Ausbildung erfolgt nach einem Rahmenplan der obersten Jagdbehörde in einem anerkannten Ausbildungskurs.
Der Rahmenplan legt die Mindestanforderungen für die jagdliche Ausbildung fest.
Rahmenplan Jagdausbildung
Jägerprüfung
Die Jägerprüfung gliedert sich in
- die Schießprüfung
- die schriftliche Prüfung und
- die mündlich-praktische Prüfung
und findet derzeit in unserer Kreisgruppe Rhein-Hunsrück e. V. Anfang Mai statt.
Schießprüfung
Bei der Schießprüfung wird geprüft:
- der sichere Umgang mit Waffen und Munition,
- Flintenschießen,
- Büchsenschießen und
- Schießen mit einer Kurzwaffe.
Beim Flintenschießen sind zehn Tonscheiben (Rollhasen) zu beschießen, die in einer dem Schießenden nicht bekannten, unregelmäßigen Folge von rechts nach links und umgekehrt in einer Schussentfernung von 25 Meter und einer Schneisenbreite von 12,5 Meter über den Erdboden gerollt werden; die Schießleistung gilt als erfüllt, wenn mindestens fünf Rollhasen getroffen sind.
Beim Büchsenschießen sind abzugeben:
- vier Kugelschüsse auf den Rehbock (DJV -Scheibe Nr. 1) stehend angestrichen, Entfernung 100 Meter,
- drei Kugelschüsse auf den stehenden Überläufer (DJV -Scheibe Nr. 2) sitzend aufgelegt, Entfernung 100 Meter,
- drei Kugelschüsse auf den flüchtigen Überläufer (DJV -Scheibe Nr. 5 oder 6) stehend freihändig, Entfernung 50 Meter oder 60 Meter.
Eine der Teildisziplinen des Büchsenschießens muss mit einer Patrone geschossen werden, die für die Erlegung sämtlichen Schalenwildes zugelassen ist.
Die Schießleistung gilt als erfüllt, wenn insgesamt mindestens 60 Ringe erreicht sind.
Beim Schießen mit einer Kurzwaffe sind fünf Schüsse mit einer für den Fangschuss auf Schalenwild zugelassenen Patrone auf die DJV -Scheibe Nr. 5 aus einer Entfernung von sieben Metern abzugeben. Die Disziplin ist stehend, einhändig oder beidhändig, mit freiem Schießarm und Handgelenk auszuführen. Die Schießleistung gilt als erfüllt, wenn die Scheibe innerhalb der Ringe viermal getroffen wird.
Schriftliche und mündlich-praktische Prüfung
Bei der schriftlichen und in der mündlich-praktischen Prüfung sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachzuweisen:
- Tierarten, Wildbiologie, Wildhege,
- Jagdbetrieb (einschließlich Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums), Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Führung von Jagdhunden,
- Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen),
- Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel,
- Jagdrecht sowie
- Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht.
Spätestens vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung soll die mündlich-praktische Prüfung stattfinden. Sie soll die Erfordernisse des praktischen Jagdbetriebes berücksichtigen und unter Zuhilfenahme von Anschauungsmaterial und anhand praktischer Fälle in einem geeigneten Jagdbezirk möglichst mit Feld und Wald durchgeführt werden.
Unsere Aufnahmekriterien
… für die Teilnahme an einem Ausbildungskurs zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung der Kreisgruppe Rhein Hunsrück e. V.:
1. Infoabend für Jagdschein-Anwärter: ca. 2 Monate vor Kursstart.
Aktuelle Infos zum Ausbildungskurs erhalten, Austausch mit Gleichgesinnten und Klärung offener Fragen.
2. Maximal 30 Teilnehmer
3. Erstauswahl der Teilnehmer mit Hauptwohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis, anschließende Ergänzung aus erweitertem Einzugsbereich möglich.
4. Anmeldeschluss wird beim Infoabend mitgeteilt.
5. Anmeldungen sind erst nach dem Infoabend möglich!
Kontaktformular
Ansprechpartner für Aus-u. Fortbildung:
Angela Friedl
55496 Argenthal
Tel.: 0171-6714898
jagdausbildung-kgrhk@outlook.de
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