Der Kreisjagdmeister

Der Kreisjagdmeister wird im Landesjagdgesetz (9. Juli 2010) im § 46 beschrieben.
Er fungiert als Mittler zwischen den Jäger und den zuständigen Behörden, zum Beispiel der unteren Jagdbehörde.

Kreisjagdmeister

Thomas Köhrer

Stellvertretender Kreisjagdmeister

Gerd Jung