Satzung
der
Hundesolidaritätskasse
der Kreisgruppe Rhein-Hunsrück e.V.
im
LJV Rheinland-Pfalz e.V.
Die Satzung ist am 21.10.2014 durch Eintrag ins Vereinsregister in Kraft getreten
Stand: 01.03.2020

Bei Jagdarten, bei denen der brauchbare Jagdhund außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Führers Wild sucht und vor die Schützen bringt, ist er besonderen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für Hunde, die im Rahmen von Gesellschaftsjagden auf Schalenwild eingesetzt werden. Hier kommt es nicht selten zu Verletzungen oder gar zum Verlust des Hundes.
Auch bei Nachsuchen auf wehrhaftes Wild ist der brauchbare Jagdhund spezifischen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt auch für Nachsuchen, die von anerkannten Schweißhundeführern durchgeführt werden.
Um die Arbeit der Hundeführer anzuerkennen, hat der LJV Rheinland-Pfalz für seine Mitglieder ab 01.01.2017 eine landesweite Jagdhunde-Unfall-Versicherung mit der Gothaer Versicherung abgeschlossen, deren Kosten ab 2019 aus den Mitgliedsbeiträgen übernommen werden.
Die Hundesolidaritätskasse der Kreisgruppe wird weiterhin aufrechterhalten, um Schadenssummen, die die Erstattungssummen der Gothaer übersteigen plus die anfallende Selbstbeteiligung ganz oder teilweise zu übernehmen.
Die Entschädigung von Hunden mit Brauchbarkeitsprüfung hebt sich deutlich von Hunden ohne Brauchbarkeitsprüfung ab. Der Vorstand der Kreisgruppe vertritt die Ansicht, dass sowohl die Jagdhundeausbildung gefördert werden soll, wie auch der Nachweis von brauchbaren Jagdhunden ein wesentlicher Bestandteil von waidgerechtem Jagen darstellt.
Um die Bedeutung und besondere Verantwortung der anerkannten Nachsuchengespanne (SHF) besonders hervorzuheben und zu würdigen, wird an die Nachsuchenführer, die Mitglied des LJV sind und im Kreisgebiet eine Nachsuche durchführen, die Selbstbeteiligung ihrer Hunde-Unfall-Versicherung in max. Höhe von 100 € durch die Hundesolidaritätskasse übernommen.
A. Allgemeine Regelungen
I. Anmeldung von Jagden
1. Die Entschädigung erfolgt gestaffelt nach Jagdhunden mit und ohne Brauchbarkeits-
Prüfung.
2. Die jeweilige Jagd muss spätestens drei Tage vor dem Termin angemeldet werden.
3. Bei einer kurzfristig angesetzten Jagd kann die Anmeldung auch noch am Jagdtag, vor Beginn der Jagd durchgeführt werden.

4. Die Anmeldung ist durch den Jagdausübungsberechtigen bei der Beauftragten der Kreisgruppe oder dem benannten Vertreter zu tätigen. Die Anmeldung ist per Email mit anhängendem Meldeformular durchzuführen. Das Datum und die Uhrzeit der E-Mail-Übertragung ist für die fristgerechte Anmeldung maßgebend.
5. Bei der Meldung ist der auf der Webseite der KG abrufbare Vordruck zu verwenden. Die Angabe der Täto- oder Chip-Nummer ist erforderlich, um im Schadensfalle eine eindeutige Identifizierung des Hundes durchführen zu können.
Diese Nr. kann im Ausnahmefalle auch noch bis kurz vor Jagdbeginn per SMS/WhatsApp oder E-Mail an die Beauftragten der KG durchgegeben werden.
6. Am Jagd Tag wird von jedem Schützen (nicht von den Hundeführern) ein Betrag von 5,- Euro eingesammelt. Der Gesamtbetrag für die „angemeldeten Schützen“ ist innerhalb von sieben Tagen auf das unten genannte Konto der Kreisgruppe einzuzahlen.

II. Bewegungsjagden
Eine Entschädigung erfolgt im Rahmen von Bewegungsjagden auf Schalenwild, sowie bei evtl. infolge der Bewegungsjagden anfallenden Nachsuchen, die in Revieren der KG durchgeführt werden, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

III. Nachsuchen
1. Nachsuchen im direkten Anschluss an eine Bewegungsjagd werden nicht gesondert berechnet und sind mit der Anmeldung abgegolten.
2. Nachsuchen am Folgetage, die nicht durch einen anerkannten Schweißhundeführer durchgeführt werden, werden im Schadensfall berücksichtigt, wenn es sich um einen brauchbaren Jagdhund handelt und der Jagdausübungsberechtigte die Nachsuche angemeldet hat.
3. Bei Nachsuchen von anerkannten Schweißhundeführern übernimmt die Hundesolidaritätskasse die Selbstbeteiligung der Hunde-Unfall-Versicherung in max. Höhe von 100 €

B. Schadensfall
1. Die Solidaritätskasse zahlt grundsätzlich nur aus, wenn kein Haftpflichtschaden vorliegt oder keine eigene Hundeunfallversicherung für den Schaden eintritt (ausgenommen ist die Hundeunfallversicherung des LJV).
Es wird nur der Betrag ganz oder teilweise erstattet, der den Erstattungsbetrag der LJV-Gothaer Jagdhunde-Unfall-Versicherung übersteigt. Zusätzlich wird die Selbstbeteiligung der Gothaer erstattet.
2. Für Jagdhunde, deren Führer nicht Mitglied im LJV Rheinland-Pfalz sind, zahlt die Solidarkasse nur, wenn kein Haftpflichtschaden vorliegt. Bei einer bestehenden Hundeunfallversicherung erfolgt eine Erstattung gem. 1.
3. Kommerzielle Hundemeuten sind nicht versichert. Ab drei Hunden eines Halters liegt eine Meute vor. Kommerziell ist sie dann, wenn der Halter für seinen Einsatz eine Entschädigung bekommt.
4. Wird ein Hund bei einer angemeldeten Drück- bzw. Stöberjagd verletzt oder getötet zahlt die Solidaritätskasse als Entschädigung:
4.1. Tierarztkosten
4.1.1. Mitglieder im LJV Rheinlandpfalz
4.1.1.1. Für Hunde mit Brauchbarkeitsprüfung werden die Tierarztkosten,
die die Entschädigung der Gothaer übersteigen, bis zu einem
max. Gesamtwert von 2.500 € übernommen. Hinzu kommt der Ausgleich der
Selbstbeteiligung bei der Gothaer in Höhe von 100 €.
4.1.1.2. Für Hunde ohne Brauchbarkeitsprüfung wird nur die Selbstbeteiligung in Höhe
von 100 € übernommen.

4.1.2 Nicht-Mitglieder im LJV Rheinland-Pfalz
4.1.2.1 Für Hunde mit Brauchbarkeitsprüfung werden, falls keine Hundeunfall-
Versicherung vorliegt, die Tierarztkosten bis zu einer max. Höhe von 2.500 €
übernommen. Bei Vorliegen einer Hundeunfallversicherung gilt 4.1.1.1.
entsprechend.
4.1.2.1. Für Hunde ohne Brauchbarkeitsprüfung wird bei Vorliegen einer Hundeunfall-
Versicherung die Selbstbeteiligung in max. Höhe von 100 € übernommen. Liegt
keine Hundeunfallversicherung vor, so wird ein Maximalbetrag von 750 €
entschädigt.

4.2. Entschädigung im Todesfall
4.2.1. Mitglieder im LJV Rheinland-Pfalz
4.2.1.1. Für Hunde mit Brauchbarkeitsprüfung wird nach Erstattung durch die Gothaer
500 € + die Selbstbeteiligung bei der Gothaer in Höhe von 100 € übernommen.
4.2.1.2. Für Hunde ohne Brauchbarkeitsprüfung wird nur die Selbstbeteiligung in Höhe
Von 100 € übernommen.

4.2.2. Nicht-Mitglieder im LJV Rheinland-Pfalz
4.2.2.1. Für Hunde mit Brauchbarkeitsprüfung werden analog zu 4.1.2.1. max. 2.500 €
erstattet. Bei Vorliegen einer Hundeunfallversicherung gilt 4.2.1.1.
entsprechend.
4.2.2.2. Für Hunde ohne Brauchbarkeitsprüfung wird bei Vorliegen einer Hundeunfall-
Versicherung die Selbstbeteiligung in max. Höhe von 100 € übernommen. Liegt
keine Hundeunfallversicherung vor, so wird ein Maximalbetrag von 750 €
entschädigt.
Bei einem Hund, der nach der Jagd nicht aufgefunden wird, wird erst nach frühestens sechs Wochen der Todesfall angenommen und die Entschädigung gezahlt. Sollte der Hund nach Zahlung der Entschädigung wieder zurückkommen, so ist die Entschädigung zurückzuzahlen.

5. Der Schadensfall muss bis zum dritten Tag nach der Jagd vom Jagdausübungsberechtigen (Jagdpächter) oder dem Schweißhundeführer bei der/dem Beauftragten der KG gemeldet werden. Der Jagdausübungsberechtigte hat zu versichern, dass der Schaden bei der von ihm angemeldeten Jagd entstanden ist und der Hund nicht anderweitig versichert ist.
6. Der Schadensfall ist bei Mitgliedern des LJV Rheinland-Pfalz zunächst bei der Gothaer-Jagdhunde-Unfallversicherung gem. deren Bestimmungen anzumelden. Für Nichtmitglieder im LJV Rheinland-Pfalz ist der Schadensfall ggfls. an ihre Jagdhundeunfall-Versicherung zu melden.
7. Der schriftliche Antrag auf Kostenerstattung -beteiligung der Hundesolidaritätskasse muss unter Vorlage des Kostenerstattungsbescheides der Gothaer bzw. einer anderen Jagdhunde-unfallversicherung vom betroffenen Hundeführer bis zum 1. März mit Datum des Unfalltages, Revier, Schadensschilderung, Tierarztrechnung (Kopie) und Unterschrift des Jagdpächters der/dem Beauftragten der KG vorgelegt werden.
8. Abschließende Kostenrechnungen, die vor dem 1.März vorgelegt werden und zweifelsfrei im Rahmen der angemeldeten Jagd oder Nachsuche angefallen sind, werden umgehend ausbezahlt.
9. Zweifelhalte Anträge werden durch den Vertrauensleuteausschuss geprüft und zusammen mit der/ dem Beauftragten der Kreisgruppe entschieden.
10. Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nicht.
11. Auf Antrag von betroffenen Jagdpächtern oder Hundeführern muss in Protokolle und Kassenstand Einsicht gewährt werden.
12. Über die Tätigkeit der Solidaritätskasse wird auf der Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe im Frühjahr berichtet.

C. Kasse
Einzahlung erfolgen auf das Sonder-Konto der KG bei der
KSK Rhein-Hunsrück , IBAN: DE 42 560517900111291993, BIC: MALADE51SIM mit dem Stichwort: Solikasse, Revier, Datum
Die Kassenprüfung wird im Rahmen der Gesamtkassenprüfung durch die jeweils gewählten Kassenprüfer durchgeführt.
Sollte die Kasse aufgelöst werden, so wird das vorhandene Guthaben der Kreisgruppe Rhein-Hunsrück e.V. zweckgebunden für die Hundearbeit gespendet.

D. Vertrauensleuteausschuss
1. Der Vertrauensleuteausschuss besteht aus der/dem Beauftragten der KG, dessen/deren Stellvertreter/in, sowie den Vertrauensleuten/Stellvertretern aus den Hegeringen der KG.
2. Die im Vertrauensleuteausschuss vertretenen Jäger/innen werden durch den geschäftsführenden Vorstand der KG benannt. Per Jan 2016 gehören folgende Personen dem Vertrauensleuteausschuss an:
Beauftragte der KG:
Anja Stoffel-Niewind;
Rhein-Mosel-Str.93; 56281 Emmelshausen; 0171-1131850; E-Mail: anja.stoffel-niewind@gmx.de
Stv. Beauftragter der KG:
Timo Mallmann;
Hambuchstr. 10; 56281 Karbach; 0151-26614182; E-Mail: timomallmann@web.de

HR Boppard:
Horst Gaß
Im Maueracker 5; 56322 Spay; 02628-2569, horst.gass@gmx.de

Ralf Schwammkrug
Im Vogelsang 24; 59323 Waldesch; 02628-1644; ralf.schwammkrug@rz-online.de

HR Emmelshausen:
Roland Drexel
Ringstr. 26; 56283 Ney; 06747-1099 u. 0170-9076160; r.drexel@gs.provincial.com

HR Gemünden:
Wolfgang Schmitz;
Forsthaus, Hauptstr. 33; 55471 Tiefenbach; 06761-2766 und 0171-3349871,
r.w.schmitz@t-online.de

Harald Mohr
Südhang 21; 55490 Mengerschied; 06765-7885, Harald.mohr@wald-rlp.de

HR Kastellaun:
Ernst Zeimetz
Forsthausstr. 8; 56288 Kastellaun ; 06762-8225

HR Kirchberg:
N.N.

HR Rheinböllen:
Guido Piroth
Ahornstr. 5a; 55494 Liebshausen; 06764-303305 und 0171- 6934679; pirothguido@web.de

Christopher Augustin
Pfaffengarten 4; 55494 Mörschbach; 06764-960700 u. 0170-1158009;
Christopher.augustin@wald-rlp.de

HR St. Goar/Oberwesel:
N.N.

HR Simmern:
N.N.

Spesenroth, 01.04.2017

Bernd Seifermann
Vorsitzender
Kreisgruppe Rhein-Hunsrück e.V.
im LJV RLP e.V.

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